Der AfW Bundesverband für Finanzdienstleistungen e.V. nahm an einer Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages teil. Frank Rottenbacher, Norman Wirth und Markus Kiener ( Geschäftsführer des Maklerpools Fondsfinanz ) vertraten die Interessen von 40.000 Maklern und den im AfW organisierten Maklerpools.
Bereits vor der Anhörung hatte der AfW mit einer schriftlichen Stellungnahme zur verpflichtenden Offenlegung der Abschlussprovisionen seine großen Bedenken im Hinblick auf den scheinbaren Verbraucherschutz begründet.
Hier finden Sie die Stellungnahme des AfW Bundesverband für Finanzdienstleistungen e.V.
AfW – Offenlegung der Provision führt zu Nachteilen für Verbraucher
Bekanntlich könnte die Offenlegung zu einer Ungleichbehandlung und erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die laut Gesetz einzigen „unabhängigen“ Ansprechpartner der Kunden führen. Während die Vermittler der Ausschließlichkeitsorganisationen einen Großteil ihrer Kosten wie Büros, Sekretariat usw. von den Gesellschaften in Form von Zuschüssen erhalten, finanzieren freie Makler diese Kosten durch höhere Provisionen selbst. Würde der Gesetzgeber einen Vergleich der Qualität einer Beratung an der Ausweisung persönlicher Provisionen des Abschlussvermittlers einführen, könnte das zu einer erheblichen Benachteiligung von Maklern führen. Die Kunden würden im Auftrag des scheinbaren Verbraucherschutzes finanzielle Opfer werden, da die Verträge der Ausschließlichkeitsvermittler von den Gesellschaften subventioniert werden und der Kunde über diese Kosten nicht informiert wird. Durch den Ausweis einer Gesamtkostenquote in den Verträgen könnte der Kunde seine tatsächlichen Kosten unabhängig vom Anteil der Provision erfahren.
AfW – Reduzierung der Provision schwächt den „unabhängigen“ Vermittler
Besonders eine Provisionsreduzierung auf 25 Promille bei Lebensversicherungsverträgen würde die Ausschließlichkeitsorganisationen massiv bevorzugen, da diese bereits heute weniger Provision erhalten und dafür eben die genannten zusätzlichen Unterstützungen vereinnahmen. Gerade der zwischen den Fraktionen beschlossene Koalitionskonsens zur Verbraucherfreundlichkeit würde dieser Entscheidung entgegenstehen.
Die Arbeit des AfW ist für die gesamte Maklerbranche im Hinblick auf die ungenügenden und einseitigen Informationen der Parlamentarier von enormer Wichtigkeit, um auch im Interesse eines echten Verbraucherschutzes die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Maklerpool.info – Das Wissen vieler Parlamentarier ist beschämend
Als beschämend finden wir die Aussagen einiger Mitglieder des linken Flügels im Bundestag, die immer noch eine Offenlegung der reinen Provisionskosten auf Vermittlerebene fordern. Diese Parlamentarierer würden gerade ihre ureigenen Wähler aber auch den Rest der Bundesbürger zu Gunsten einer einseitigen produkt- und gesellschaftsgetriebenen Beratung ausliefern.
1) Gemäß dem Urteil des BGH vom 22. Mai 1985 , Az.: IVa ZR 190/83 ist der Makler ein sogenannter Sachwalter des Kunden und hat damit im Bereich der Finanzdienstleistung, also der Tätigkeit als unabhängiger Finanzberater und freier Versicherungsmakler, eine ähnliche Stellung wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Er hat die Interessen seines Kunden zu vertreten, einen ausreichenden Marktüberblick zu gewährleisten, diesen nachzuweisen und kann vom Kunden haftbar gemacht werden.
1)Entnommen aus Wikipedia.de
Das einige Mitglieder des Bundestages bei einer Abstimmung über die finanzielle Zukunft von über 40.000 Vermittlern in der Finanzbranche, die laut Gesetz im Interesse des Verbrauchers handeln, derart schlecht informiert sind und ihr Halbwissen auch noch über die öffentlichen Medien der breiten Bevölkerung mitteilen, ist nur noch beschämend. Diesen Volksvertretern bleibt nur mitzuteilen: Macht endlich euren Job und informiert euch, bevor ihr großen Schaden anrichtet oder stellt euren „Stuhl“ den wirklichen Vertretern der Verbraucher zur Verfügung. Doch es liegt ja an uns selbst die Mitglieder des Bundestages zu stellen – jedes Land bekommt die Vertreter die es verdient hat. In dem beschriebenen Fall kann man sich eine solche Uninformiertheit auf Kosten der Verbraucher und Ihren Interessensvertretern den Versicherungsmaklern nicht vorstellen und es stellt sich die Frage nach einer aufhetzenden Oppositionsarbeit auf Kosten der Bevölkerung – armes Deutschland 🙁